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Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind Emittenten zur unverzüglichen Veröffentlichung von Neuigkeiten verpflichtet, welche den Aktien- oder Anleihenkurs des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Zu folgenden Themen müssen Ad- Hoc- Meldungen publiziert werden: Geschäftszahlen, Gewinnprognosen, Kooperationen, Großaufträge, Ratingeinstufungen oder Insidertransaktionen.
Aktienemittent Borussia Dortmund meldet die Vertragsverlängerung mit Schlotterbeck bis 2031 – sportlich sinnvoll, auch kapitalmarkttechnisch relevant? Wenn ein börsennotierter Fußballclub wie Borussia Dortmund eine Corporate-News über die Ticker laufen lässt, darf man Großes erwarten – Transfers im dreistelligen Millionenbereich oder strategische Weichenstellungen. Diesmal geht es indes um eine Vertragsverlängerung: Innenverteidiger Nico Schlotterbeck bleibt dem BVB […]...
Die Fondsleitung PRETIUM Invest AG führt für den PRETIUM Real Estate Fund vom 13. April bis zum 21. April 2026, 12.00 Uhr MEZ, eine Kapitalerhöhung von bis zu maximal CHF 47.9 Millionen durch....
Schokoladenhersteller - Lindt & Sprüngli hat sein Aktienrückkaufprogramm vorzeitig abgeschlossen und kündigt für den Mai ein neues an von bis zu einer Milliarde Franken....
Zitat des Tages: Gemeinsame Beschäftigungen und Liebhabereien sind das Erste, worin sich eine wechselseitige Übereinstimmung hervortut. - Johann Wolfgang von Goethe