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Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind Emittenten zur unverzüglichen Veröffentlichung von Neuigkeiten verpflichtet, welche den Aktien- oder Anleihenkurs des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Zu folgenden Themen müssen Ad- Hoc- Meldungen publiziert werden: Geschäftszahlen, Gewinnprognosen, Kooperationen, Großaufträge, Ratingeinstufungen oder Insidertransaktionen.
Die Immobiliengesellschaft will mit den Einnahmen aus einer Kapitalerhöhung Projekte finanzieren. Investoren haben bereits feste Zeichnungsvereinbarungen zugesichert....
LONDON (dpa-AFX) - Der Börsenbetreiber und Finanzdatenanbieter London Stock Exchange (LSE) (London Stock Exchange (LSE)) ist im dritten Quartal nicht mehr so stark gewachsen wie zuletzt. Beim Blick auf ......
DOW JONES--Die Deutsche Bank hat ihr Mitte September angekündigtes Aktienrückkaufprogramm über 250 Millionen Euro abgeschlossen. Wie die Bank mitteilte, hat sie bis zum 20. Oktober ......