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Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind Emittenten zur unverzüglichen Veröffentlichung von Neuigkeiten verpflichtet, welche den Aktien- oder Anleihenkurs des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Zu folgenden Themen müssen Ad- Hoc- Meldungen publiziert werden: Geschäftszahlen, Gewinnprognosen, Kooperationen, Großaufträge, Ratingeinstufungen oder Insidertransaktionen.
Commerzbank reaffirms upside potential of its existing business strategy and currently sees no basis for a mutually agreed value-accretive transaction after interactions with UniCredit...
An diesem Trend im Prime Standard konnte auch die erratische Zollpolitik von US-Präsident Trump nicht rütteln: Die Zahl der Ad-hoc-Meldungen mit den Schlagwörtern ‚Prognoseänderung' und/oder ‚Gewinnwarnung' war 2025 zum fünften Mal in Folge rückläufig. Insgesamt 119 Mal passten die Emittenten im vergangenen Jahr ihre Planzahlen an – allerdings in mehr als 70% der Fälle nach […]...
Zitat des Tages: Es geht uns schlecht und wird erst besser werden, wenn unsere Philosophen mehr von der Welt und unsere Welt mehr von den Philosophen wissen wird. - Freifrau Marie von Ebner-Eschenbach