Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind Emittenten zur unverzüglichen Veröffentlichung von Neuigkeiten verpflichtet, welche den Aktien- oder Anleihenkurs des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Zu folgenden Themen müssen Ad- Hoc- Meldungen publiziert werden: Geschäftszahlen, Gewinnprognosen, Kooperationen, Großaufträge, Ratingeinstufungen oder Insidertransaktionen.
>Zitat des Tages: Da ist unser′m Herrgott auch ein Stück Vieh gefallen, sagte der Bauer, als der Schultheiß im Wald strauchelte und fiel. - Lustige Kalauer-Worte