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Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind Emittenten zur unverzüglichen Veröffentlichung von Neuigkeiten verpflichtet, welche den Aktien- oder Anleihenkurs des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Zu folgenden Themen müssen Ad- Hoc- Meldungen publiziert werden: Geschäftszahlen, Gewinnprognosen, Kooperationen, Großaufträge, Ratingeinstufungen oder Insidertransaktionen.
Daldrup & Söhne AG übertrifft 2025 nach vorläufigen Zahlen mit einer Konzern-EBIT-Marge von 17,4 % die Ergebnis-Prognose – bei einer Konzern-Gesamtleistung von EUR 50,8 Mio....
Bildnachweis: lexiconimages – stock.adobe.com. An diesem Trend im Prime Standard konnte auch die erratische Zollpolitik von US-Präsident Trump nicht rütteln: Die Zahl der Ad-hoc-Meldungen mit den Schlagwörtern „Prognoseänderung“ und/oder „Gewinnwarnung“ […]
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