Unter Insiderhandel versteht man Wertpapiergeschäfte des Managements oder ihnen nahestehender Personen zum Unternehmen in dem sie angestellt sind. Diese Transaktionen sind grundsätzlich erlaubt, sie müssen aber aufgrund des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes an die BaFin gemeldet werden, sowie öffentlich publiziert werden.
>Zitat des Tages: Da ist unser′m Herrgott auch ein Stück Vieh gefallen, sagte der Bauer, als der Schultheiß im Wald strauchelte und fiel. - Lustige Kalauer-Worte