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Unter Insiderhandel versteht man Wertpapiergeschäfte des Managements oder ihnen nahestehender Personen zum Unternehmen in dem sie angestellt sind. Diese Transaktionen sind grundsätzlich erlaubt, sie müssen aber aufgrund des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes an die BaFin gemeldet werden, sowie öffentlich publiziert werden.
>Zitat des Tages: Höre, mein Sohn, und sei weise. Lenk dein Herz auf geraden Weg! Gesell dich nicht zu den Weinsäufern, zu solchen, die im Fleischgenuß schlemmen; denn Säufer und Schlemmer werden arm. - Altes Testament: Spruch