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Unter Insiderhandel versteht man Wertpapiergeschäfte des Managements oder ihnen nahestehender Personen zum Unternehmen in dem sie angestellt sind. Diese Transaktionen sind grundsätzlich erlaubt, sie müssen aber aufgrund des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes an die BaFin gemeldet werden, sowie öffentlich publiziert werden.
Zitat des Tages: Die Liebe widersteht der Zeit, die alles raubt. / man hat nie recht geliebt, wenn man sie endlich glaubt. - Johann Wolfgang von Goethe