Unter Insiderhandel versteht man Wertpapiergeschäfte des Managements oder ihnen nahestehender Personen zum Unternehmen in dem sie angestellt sind. Diese Transaktionen sind grundsätzlich erlaubt, sie müssen aber aufgrund des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes an die BaFin gemeldet werden, sowie öffentlich publiziert werden.
>Zitat des Tages: Unter erwachsenen und vernünftigen Leuten, wie sie in der Regierung sitzen, muß eine Zusammenarbeit möglich sein - erwachsen sind sie jedenfalls . . . - Dipl.-Vw. Philipp Schoeller