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Unter Insiderhandel versteht man Wertpapiergeschäfte des Managements oder ihnen nahestehender Personen zum Unternehmen in dem sie angestellt sind. Diese Transaktionen sind grundsätzlich erlaubt, sie müssen aber aufgrund des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes an die BaFin gemeldet werden, sowie öffentlich publiziert werden.
HAMMONIA Schiffsholding AG: HR Investor GmbH & Co. KG, Übernahme von 41.975 Aktien im Wege der Einbringung durch die vom Vorstandsmitglied kontrollierte Gesellschaft...
HAMMONIA Schiffsholding AG: HAMMONIA Reederei GmbH & Co. KG, Übertragung von 41.975 Aktien im Wege der Einbringung in eine vom Vorstandmitglied kontrollierte Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG...