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Die Abgeltungssteuer ist eine Kapitalertragssteuer und ist Teil der Einkommenssteuer in Deutschland. Sie wird bei Zinseinkünften, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von Wertpapieren fällig und beträgt pauschal 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer und eventuell Kirchensteuer). Nach dem Abzug des Freibetrages von 1000 Euro bei Ledigen oder 2000 Euro bei Paaren wird ein möglicher Überschuss mit Verlustgeschäften verrechnet, entsprechend versteuert und direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt.